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Stiftung ift-Tango |
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Index:
Organe der
Stiftung
Abteilungen
der Stiftung
Menschen der
Stiftung
Reglement der Stiftung ift-Tango
Organe
der Stiftung
Die Organe der Stiftung sind:
Stiftungsrat
Der Stiftungsrat besteht aus mindestens drei und höchstens
fünf Mitgliedern, die je zu zweit Zeichnungsberechtigt sind. Er
trifft seine Entscheidungen an Sitzungen, Telefonsitzungen oder
auf dem Korrespondenzweg. Der Kuratoriumsvorsitzende ist an den
Entscheidungsprozessen mit beratender Stimme beteiligt.
Für Entscheidungen gelten die folgenden Stimmverhältnisse:
Nicht delegierbare Aufgaben des Stiftungsrates sind:
Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung ist durch den Stiftungsrat aus dessen
Mitte zu wählen. Sie ist für die Vorbereitung und Umsetzung von
Stiftungsratsentscheidungen verantwortlich und koordiniert die
Aktivitäten der Abteilungen der Stiftung. Sie plant und
realisiert eigene, zweckgerechte, durch den Stiftungsrat
genehmigte Projekte.
Kuratorium
Das Kuratorium besteht aus mindestens drei Personen und
konstituiert sich selbst. Es überwacht die Einhaltung der
Bestimmungen der Stiftungsurkunde und des Reglements,
unterbreitet dem Stiftungsrat Vorschläge zur Verbesserung der
Angebote der Stiftung und zur Entwicklung der Unternehmung.
Kontrollstelle
Die Kontrollstelle ist für die Prüfung der Jahresrechnung
verantwortlich. Sie informiert den Stiftungsrat über die
Ordnungsmässigkeit der Bücher sowie über die Darstellung der
Vermögenslage und der Geschäftsergebnisse.
Abteilungen
der Stiftung
Die zweckdienlichen Aufgaben der
Stiftung werden den folgenden Abteilungen übertragen:
Abteilungsleiter werden durch die Geschäftsleitung vorgeschlagen und vom Stiftungsrat bestätigt.
Zentrale
Die Zentrale ist für die folgenden Aufgaben verantwortlich:
Diese Aufgaben können im Einvertändnis mit dem Stiftungsrat von der Geschäftsleitung an Projektleiter delegiert werden.
Club Silbando
Aufgaben des Club Silbando sind:
Tangoschule Zürich
Aufgaben der Tangoschule Zürich sind:
ift-Tango Show-Productions
Aufgaben der ift-Tango Show- Productions sind Produktion bzw.
Vermittlung von:
Menschen
der Stiftung
Die Stiftung kennt Personal,
Gönner und Gäste.
Personal
Gönner
Gönner ist, wer im Besitz eines gültigen Gönnerausweises
ist. Diese Ausweise berechtigen zu diversen Vergünstigungen.
Gönnerausweise erhalten: